Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Musterbedingungen für die Cyberversicherung überarbeitet. Welche Themen klargestellt wurden.
Im April 2017 stellte die Versicherungswirtschaft erstmals unverbindliche Musterbedingungen für eine Cyberversicherungspolice vor. Damit reagierte der Versicherer-Verband auf die zunehmende Anzahl der Cyber-Angriffe und der daraus resultierenden finanziellen Schäden. Ein Grund für die Anfälligkeit von vor allem kleinen oder mittelständischen Unternehmen sei im mangelnden Risikobewusstsein für die Gefahren im Netz zu finden. Das unterstrich eine damalige Forsa-Studie, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben hatte.
Die Bedingungen sollten auch als Vergleichsmaßstab dienen, um Versicherungsangebote bewerten zu können, so der Verband seinerzeit.
Sieben Jahre später haben sich die Gefahren und die Absicherung deutlich gewandelt. Die Risiken und die entsprechende Risiko-Abwehr muten einem Katz- und Mausspiel an. Einhergehend damit hat sich der Lobby-Verband erneut den Musterbedingungen für die Cyberrisikoversicherung gewidmet und diese auf den Stand 2024 gehoben.
Viele Risiko-Aspekte, die heutzutage eine Rolle spielen, gab es damals noch nicht. So arbeiten mehr Beschäftigte mobil, Cloud Computing wird stärker genutzt und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat neue Schadenersatzansprüche bei Datenlecks geschaffen.
Folgende Punkte listet der GDV bezüglich der Änderungen auf:
Die vollständigen neuen Musterbedingungen für Cyberschutz hat der Verband als PDF online gestellt.