Die Diensthaftpflicht für Bedienstete in der Justiz
Dazu gehören Richter, nichtrichterliche Beamte der Justiz, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger.
Dem Richter unterläuft eine falsche Berechnung einer Haftdauer oder er veranlasst eine unkorrekte Eintragung in das Grundbuch- oder Handelsregister.
Der Staatsanwalt bestellt einen Zeugen zum falschen Termin...
Besonders in Stresssituationen - wenn schnelle Entscheidungen gefordert werden - kann es schnell zu Vergesslichkeit und Fehlentscheidungen kommen.
Ihr Dienstherr, Kollegen, Bürger oder andere Betroffene können Schadenersatzansprüche gegen Sie erheben. Dafür haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen.
Dann können Sie auf Ihre Diensthaftpflicht-Versicherung zurückgreifen.
- Artikel 34 - Grundgesetz (GG)
Kapitelübersicht
Artikel 34 - Grundgesetz (GG)
Haftung bei Amtspflichtverletzungen
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.