Etwa zehn Prozent der Schadensmeldungen, die von Versicherungsnehmern eingereicht wurden, wecken Verdacht auf möglichen Versicherungsbetrug und erfordern weitere Überprüfung. Diese Erkenntnis geht aus einer speziellen Analyse von über 600.000 Schadensmeldungen der letzten drei Jahre hervor, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchgeführt wurde.
Diese Schadensmeldungen umfassten knapp 200.000 Einbrüche, die von Hausratversicherern gemeldet wurden, sowie über 400.000 Schäden an Kraftfahrzeugen, die der Privathaftpflicht- und privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung gemeldet wurden. Der Schaden, der jährlich durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung entsteht, wird von den Versicherern auf etwa 5 Milliarden Euro geschätzt.
Die Analyse deutet darauf hin, dass etwa jeder zehnte Schaden in der Schaden- und Unfallversicherung Merkmale aufweist, die weiteren Untersuchungen bedürfen. Ein verdächtiger Fall bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Versicherungsbetrug vorliegt, sondern lediglich, dass der Schaden ungewöhnliche Merkmale aufweist, die statistisch betrachtet selten sind.
Die Versicherer ergreifen verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug. Spezielle Softwaretools werden eingesetzt, um verdächtige Muster in den Schadensmeldungen zu identifizieren. Darüber hinaus wird an KI-Lösungen gearbeitet, die die Betrugsabwehr weiter verbessern sollen. Trotz dieser technologischen Ansätze können geschulte Mitarbeiter der Betrugsabwehr auch Auffälligkeiten erkennen, die von Software nicht erkannt werden. Eine einfache Plausibilitätsprüfung kann oft bereits zeigen, ob der Schaden tatsächlich wie behauptet eingetreten ist. Wenn Abweichungen zwischen der gemeldeten Schadenhöhe und dem tatsächlichen Wert der beschädigten Gegenstände festgestellt werden, werden diese von geschultem Personal erkannt.
Falls tatsächlich ein Versicherungsbetrug nachgewiesen wird, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für den Kunden haben. Der Versicherer ist dann nicht verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, kann den Versicherungsvertrag kündigen, die Kosten für Sachverständige vom Anspruchsteller zurückfordern und den Fall zur Anzeige bringen.
Die häufigsten Formen von Versicherungsbetrug sind:
- Fingierte Schadenfälle, bei denen ein realer Schaden gemeldet wird, der nicht versichert ist.
- Fiktive Schadenfälle, bei denen Schäden angegeben werden, die in Wirklichkeit nie eingetreten sind.
- Provozierte Schadenfälle, bei denen der Schaden vorsätzlich vom Geschädigten herbeigeführt wird.
- Ausgenutzte Schadenfälle, bei denen ein reales Schadenereignis genutzt wird, um den Schaden vorsätzlich zu erhöhen.
- Verlagerte Schadenfälle, bei denen ein Schaden auf andere Personen oder einen anderen Zeitpunkt verlagert wird, um Versicherungsschutz zu erhalten.
- Betrügerische Vertragsgestaltung, bei der der Versicherungsnehmer den Versicherer bereits beim Vertragsabschluss täuscht.